Metropol FM hat am 7. Juni 2019 mit den türkischen Verbänden in Berlin das siebzigjährige Bestehen des Grundgesetzes gefeiert. An der Feier nahmen zahlreiche Vorstandsmitglieder der Verbände teil.
Die Vertreter*innen würdigten in kurzen Statements ihren Respekt und den hohen Stellenwert des Grundgesetzes für ein friedliches Zusammenleben aller Einwohner*innen der Bundesrepublik.
Sie unterstrichen insbesondere Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Gerade diese Bestimmung bilde die Grundlage für einen respektvollen Umgang aller Menschen untereinander.
Die Vertreter*innen gaben den türkeistämmigen Einwohner*innen der Bundesrepublik den Rat, den Text herunterzuladen und zu lesen, um die Bedeutung der Freiheitsrechte in der Bundesrepublik genauer kennenzulernen.